Menü X

Berufsbezogene A2-Kurse nach DeuFöV

Mit der berufsbezogenen Deutschsprachförderung werden arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Diese Kurse sollen schnell auf die Integrationskurse folgen.
Die abw-Sprachschule führt die Teilnehmer in einem Basismodul mit 400 Unterrichtseinheiten (UE) von "unter A2" zu A2 und schließt mit dem Deutschtest für den Beruf (DTB) von Bamf und telc ab.

Wer an den Berufssprachkursen teilnehmen kann, entscheiden die Jobcenter und Arbeitsagenturen. Voraussetzung für die Teilnahme an einem A2-Kurs ist aber immer das Sprachniveau "unter A2" nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Zudem müssen Sie arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen - in der Regel - Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) oder Sie suchen eine Ausbildungsstelle, sind bereits in der Ausbildung oder Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
Die Kurse sind für Menschen mit Migrationshintergrund aus folgenden Gruppen:

  1. Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (Syrien und Eritrea). Ausgeschlossen sind Menschen aus sicheren Herkunftsländern.
    Teilnehmen können auch Personen mit Aufenthaltsgestattung gemäß § 45a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (nach drei Monaten gestattetem Aufenthalt).
    Auch Geduldete haben seit August 2019 nach sechs Monaten "geduldetem" Aufenthalt unter bestimmten Voraussetzungen (§ 4 Abs 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr.2 DeuFöV) Zugang zu Berufssprachkursen.

  2. EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie

  3. Deutsche mit Migrationshintergrund.

A2-Spezialmodul (berufsbezogene Sprachförderung nach DeuFöV, 400 Unterrichtseinheiten):

derzeit ist kein Kurs geplant

Die Berufssprachkurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert.