Berufsbezogene B1-Kurse nach DeuFöV
Mit der berufsbezogenen Deutschsprachförderung werden arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Diese Kurse sollen schnell auf die Integrationskurse folgen.
Die abw-Sprachschule führt die Teilnehmer in einem Basismodul mit 400 Unterrichtseinheiten (UE) von A2 zu B1 und schließt mit einer telc-Prüfung ab.
Wer an den Berufssprachkursen teilnehmen kann, entscheiden die Jobcenter und Arbeitsagenturen. Voraussetzung für die Teilnahme an einem B1-Kurs ist aber immer das Sprachniveau A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Zudem müssen Sie arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen - in der Regel - Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) oder Sie suchen eine Ausbildungsstelle, befinden sich bereits in der Ausbildung oder Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
Die Kurse sind für Menschen mit Migrationshintergrund aus folgenden Gruppen:
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Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (Syrien und Eritrea). Ausgeschlossen sind Menschen aus sicheren Herkunftsländern.
Teilnehmen können auch Personen mit Aufenthaltsgestattung gemäß § 45a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (nach drei Monaten gestattetem Aufenthalt).
Auch Geduldete haben seit August 2019 nach sechs Monaten "geduldetem" Aufenthalt unter bestimmten Voraussetzungen (§ 4 Abs 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr.2 DeuFöV) Zugang zu Berufssprachkursen. -
EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie
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Deutsche mit Migrationshintergrund.
B1-Spezialmodul (berufsbezogene Sprachförderung nach DeuFöV, 400 Unterrichtseinheiten):
- 04.07.2022 - 05.12.2022 (nachmittags, montags bis donnerstags, 14:00 bis 18:15 Uhr, Vollzeit/400 UE)
Die Berufssprachkurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert.