Berufsbezogene C1-Kurse nach DeuFöV
Termine für C1-Kurse
Präsenz
30.11.2026 (vormittags, 4-tägig, 9:00 bis 13:15 Uhr, Vollzeit)
Mit der berufsbezogenen Deutschsprachförderung werden zumeist arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Diese Kurse sollen schnell auf die Integrationskurse folgen.
Die abw-Sprachschule führt die Teilnehmer in 400 Unterrichtseinheiten (UE) von B2 zu C1 und schließt mit dem Deutschtest für den Beruf C1 (DTB C1) von BAMF und telc ab.
Voraussetzung für die Teilnahme an einem C1-Kurs ist das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
Die Kurse sind für Menschen mit Migrationshintergrund aus folgenden Gruppen:
- Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. Dies ist der Fall bei Zugewanderten aus Drittstaaten, Bürgern und Bürgerinnen der EU und Deutschen mit Migrationshintergrund.
- Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf B1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen.
- Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") oder SGB III (Arbeitslosengeld).
- Sie suchen eine Ausbildungsstelle bzw. befinden sich bereits in der Ausbildung.
- Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
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Beschäftigte: Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern.
Die Berufssprachkurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert.